Flugmedizinische Untersuchung Klasse II

Liebe Fliegerinnen und Flieger,
unsere Praxis ist berechtigt die Flug-Tauglichkeitsklasse 2 nach einer Untersuchung zu bescheinigen. Diese benötigen, nach der § 24a der LuftVZO:
- Privatflugzeugführer
- Privathubschrauberführer
- Flugingenieure
- Freiballonführer mit der Lizenz nach §46 Abs.1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal
- Führer von Luftsportgeräten (Ultraleicht)
Gültigkeitsdauer nach §24d Abs.2:
- 60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres
- 24 Monate vom 40. Geburtstag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
- 12 Monate ab dem 60. Geburtstag
Denken Sie bitte daran, dass Sie nicht selbst ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis fliegen dürfen. Das medical ist nur bis zu dem eingetragenen Stichtag gültig. Sie können sich aber bereits 45 Tage vor dem Ablauf des alten Tauglichkeitszeugnisses ein neues ausstellen lassen. Der Gültigkeitsbeginn des neuen medicals wird dann vordatiert auf das Ablaufdatum des alten.
Sie benötigen bei einer Folgeuntersuchung:
- Einen Termin in unserer Praxis (Tel.: 0 62 45 / 90 76 50). Sie bekommen dann einen Fragebogen zugeschickt, den sie bitte gut leserlich ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Diesen können Sie sich aber auch auf der homepage des LBA herunterladen: "lba.de" -> (linke Spalte) "Luftfahrtpersonal" -> "Flugmedizin" -> "Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses"
- Einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Ihr bisheriges Tauglichkeitszeugnis
- Falls vorhanden eine Brillenpass oder die Ergebnisse der letzten augenärztlichen Untersuchung (bei Brillenträgern) Bitte dann auch zur Untersuchung die Brille mitbringen!
- Ihr Flugbuch
Bei der Erstuntersuchung erfolgt, bei Brillenträgern, im Vorfeld eine Vorstellung bei einem Augenarzt. Auch wenn sich seit der letzten Untersuchung die Sehstärke wesentlich verändert hat, oder eine Augen-Operation stattfand wird eine erneute augenärztliche Untersuchung notwendig. Bitte melden Sie sich zuvor in der Praxis. Wir vereinbaren gerne kurzfristig für Sie einen Termin bei den Kollegen. Diese HNO- und Augenärzte wurden zuvor von uns zertifiziert. Beachten Sie bitte, dass wir mitgebrachte Untersuchungsbefunde von anderen HNO- oder Augenärzten nicht akzeptieren können!
Bitte beachten Sie:
Mussten sie einmal mehr als 24 Stunden aufgrund einer Erkrankung in ein Krankenhaus, so ruht Ihre Flugtauglichkeit! Erst nach einer erneuten Bestätigung der Flugtauglichkeit durch einen Flugmediziner dürfen Sie wieder fliegen! Hierbei reicht aber eine formlose Bestätigung des Flugmediziners. dass Sie wieder flugtauglich sind.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Praxis Dr. med. Thomas Baumann - Wilhelmstraße 6 - 68649 Groß-Rohrheim
Tel.: 06245 90765-0 - Fax.: 06245 90765-55 - E-Mail: info@arztpraxis-dr-baumann.de
Sprechzeiten:
Täglich von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr,
Mo. von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr (für Berufstätige) und
Di. u Do. von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Termine und Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung

